Mitgliedschaft, Eintritt, Austritt, Umgemeindung

Sie wollen in die Evangelische Kirche (wieder-) eintreten oder ĂĽbertreten?

Wenn Sie bereits getauft sind und einer anderen christlichen Konfession angehören oder einmal angehört haben oder wenn Sie Mitglied der Evangelischen Kirche waren und nun wieder eintreten möchten, dann können Sie im Gemeindebüro ein Eintrittsformular ausfüllen.

Wenn Sie in die Evangelische Kirche eintreten möchten und Sie sind bisher nicht getauft, dann vereinbaren Sie bitte mit einer unserer Pfarrer*innen einen Termin, um sich informieren und beraten zu lassen.

Ich wohne hier, sollte ich ummelden?

Wenn Sie hier in unserem Gemeindegebiet wohnen und als evangelische*r Kirchensteuerzahler*in gemeldet sind, werden Sie von den Kirchenämtern gewöhnlich ohne ihre aktive Anmeldung unserer Gemeinde zugeordnet. Es kann jedoch nichts schaden, im Gemeindebüro nachzufragen, ob das auch wirklich funktioniert hat. Dort erfahren Sie im Zweifel auch, ob Ihr Wohnort zu unserem Gemeindegebiet gehört.

Warum sollte ich mich in der Gemeinde anmelden?

Es gibt mindestens drei gute Gründe sich „seine” Gemeinde zu wählen: Durch Ihre Anmeldung steuern sie, welcher Gemeinde anteilig ein Teil ihrer Kirchensteuern zugeteilt wird. Als Mitglied der Gemeinde können wir Sie leichter persönlich informieren oder besuchen, wenn Ihre Adresse in der Gemeindekartei steht. Und: Nur in der Gemeinde, in der Sie gemeldet sind, haben sie das Wahlrecht bei der Wahl zum Gemeindekirchenrat.

Sind die „Angebote” der Gemeinde nur für Mitglieder?

Alle unsere Veranstaltungen, Gottesdienste, Chöre, Orchester etc. sind öffentlich. Auch wenn Sie nicht Mitglied unserer Kirchengemeinde sind, laden wir Sie genauso wie jedes Gemeindemitglied herzlich ein, teilzunehmen und auch sonst am Gemeindeleben teil zu haben.

Wie kann ich aus der evangelischen Kirche austreten?

Um aus der Kirche auszutreten, müssen Sie zu dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht gehen und dort den Austritt erklären. Es wird eine Gebühr in Höhe von 30 Euro erhoben.

Ein Kirchenaustritt ändert nichts an der Gültigkeit Ihrer Taufe. Sie können daher jederzeit wieder in unsere Kirche eintreten.

Sollten Sie einen Austritt aus Gründen der Kirchensteuer erwägen, so bedenken Sie bitte, dass die Kirchensteuer nur 9 % Ihrer Einkommensteuer (nicht Ihres Einkommens) beträgt. Mit diesem Geld finanzieren Sie soziale Dienste wie Seelsorge, Flüchtlingsarbeit, diakonische Angebote mit.

Wenn Sie unzufrieden sind mit der Kirche, unserer Gemeinde, Ihren Pfarrer*innen, sprechen Sie uns an, kritisieren Sie uns, diskutieren Sie mit uns. Wir möchten Sie nicht verlieren!