Mitglieder des Gemeindekirchenrats
Ingrid Lawrenz
Vorsitz und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses
Pfarrerin Axinia Schönfeld
Stellv. Vorsitz und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses
Dr. Martin Peters
Ältester
Anna KĂĽppers-Kind
Älteste
Reinhard Peters
Ältester
Jutta Herpich
Älteste
Silke Maske
Älteste
Fragen & Antworten
Was ist der Gemeindekirchenrat?
Der Gemeindekirchenrat ist das demokratisch gewählte Leitungsgremium der Kirchengemeinde. Er sorgt dafür, dass die Kirchengemeinde ihre Aufgaben wahrnimmt.
Was sind die Aufgaben des Gemeindekirchenrates im Einzelnen?
Zu den Aufgaben gehören:
- Förderung der Gemeindegruppen sowie das
Zusammenkommen der Gemeinde - Verantwortung für die schriftgemäße Verkündigung des
Evangeliums in Gottesdiensten und Andachten gemeinsam
mit der Pfarrperson - Sorge fĂĽr ein gedeihliches Miteinander der Haupt- und
Ehrenamtlichen Mitarbeitenden - Bewahrung der kirchlichen Gebäude
- Finanzplanung und Vermögensverwaltung
Wie setzt sich der Gemeindekirchenrat zusammen?
Der Gemeindekirchenrat einer Kirchengemeinde besteht aus einer festgelegten Anzahl von Mitgliedern, den sogenannten „Ältesten“ sowie der Pfarrperson bzw. den Pfarrpersonen. Die Ältesten werden von den Gemeindemitgliedern für sechs Jahre gewählt und arbeiten ehrenamtlich. Ab 16 Jahren kann sich ein Gemeindemitglied zur Wahl aufstellen lassen.
Jeder Gemeindekirchenrat wählt aus seiner Mitte jemanden für den Vorsitz sowie eine Stellvertretung. Es gibt Ersatzälteste als Stellvertreter. Im Gemeindekirchenrat zeigt sich: Demokratisch gestalten wir Kirche vor Ort.
Wie oft tagt der Gemeindekirchenrat?
Der Gemeindekirchenrat tagt in der Regel einmal im Monat. Wer Mitglied im Gemeindekirchenrat ist, arbeitet – je nach eigenen Fähigkeiten und Interessen – in thematischen Ausschüssen mit, z.B. für Bauunterhaltung, Kita, Finanzen, Personal.